Musterung

Nach der Anwerbung, kamen fast alle, die das Laufgeld angenommen hatten, zur Musterung. Es gab eine moralische Verpflichtung, der sich kaum einer entzog, auch wenn die Überwachung der Angeworbenen nicht möglich war. Auch bei der endgültigen Musterung konnte der Angeworbene noch zurücktreten oder um seine Einstufung feilschen. Im Anschluß kam das Verlesen der Artikelsbriefe und der Eid. Die Artikelsbriefe, die Rechte und Pflichten enthielten, entstanden erst Ende des 15. Jahrhundert und waren auf den jeweiligen Feldzug zugeschnitten.

Bei vielen Kriegseinsätzen war es notwendig, die Musterung zu wiederholen, denn es konnte sein, daß ein Fähnlein bei einer Schlacht dezimiert wurde. Auch bei einer lange als Besatzung liegenden Landsknechtseinheit konnte dies erforderlich sein. Bei der Musterung war Betrug an der Tagesordnung. Obristen führten Knechte als krank, die längst gestorben waren oder führten „blinde Namen“, oder geliehene Harnische führten zu einem höheren Sold. Die Reihe der Betrügereien ist lang.

Auch wenn dies als Entartung oder Verwilderung des Landsknechtswesens dargestellt wird, muß man dem gegenüber die stoische Gleichgültigkeit der Kriegsherren stellen, wenn zugesagter Sold nicht kam, ob der Kriegsherr nicht bezahlen konnte oder aber nicht wollte.